Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Die englische Fassung dient der Verständlichkeit. Massgeblich ist die deutsche Fassung.
Anbieter:
Alevora LLC
1621 Central Ave
Cheyenne, WY 82001
United States
nachfolgend «Anbieter».
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Alevora LLC (nachfolgend «Anbieter») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschliesslich an Unternehmen und nicht an Konsumenten.
Die AGB gelten insbesondere für Managed Pre-Sales, Vertriebs- und Go-to-Market-nahe Dienstleistungen, Automatisierungs- und technische Dienstleistungen sowie Webdesign, Webentwicklung, Hosting und damit zusammenhängende Leistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftragsformular, Vertrag oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot oder Auftragsformular des Anbieters schriftlich oder elektronisch annimmt oder der Anbieter einen Auftrag des Kunden schriftlich oder elektronisch bestätigt.
Beginnt der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor einer formellen Annahme oder Auftragsbestätigung mit der Leistungserbringung, gilt der Vertrag mit Beginn der Leistungserbringung als zustande gekommen.
Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, sofern sie dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht oder im Angebot, Auftragsformular oder einer sonstigen Vertragsunterlage entsprechend einbezogen wurden.
Für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind das jeweilige Angebot, Auftragsformular oder eine sonstige individuelle schriftliche Vereinbarung sowie ergänzend diese AGB massgebend.
Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden diesen AGB vor.
3. Leistungen
Der Anbieter erbringt insbesondere Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:
Managed Pre-Sales und Vertriebsunterstützung
- Inbox- und Reply-Management über vereinbarte Kommunikationskanäle,
- Qualifizierung von Leads und Interessenten anhand vereinbarter Kriterien,
- Bearbeitung von Konversationen und Durchführung strukturierter Follow-ups,
- Terminvereinbarung und Koordination von Gesprächen,
- Dokumentation und Pflege relevanter Informationen in CRM-Systemen,
- operative Durchführung und Unterstützung von Roundtable-, Event- und vergleichbaren Vertriebskampagnen.
Go-to-Market, Automatisierung und technische Dienstleistungen
- Einrichtung, Anpassung und Betrieb von Workflows und Automatisierungen,
- CRM-bezogene Dienstleistungen und Datenprozesse,
- technische Integration und Konfiguration von Drittanbieter-Tools und Schnittstellen,
- Aufbau und Unterstützung von Go-to-Market- und Pre-Sales-Prozessen.
Web- und Digitalleistungen
- Webdesign und Webentwicklung,
- Hosting und technische Infrastruktur,
- Domainregistrierung und -verwaltung,
- Wartung, Support und laufende technische Dienstleistungen,
- grafische Arbeiten und Druckvorstufen.
Der konkrete Leistungsumfang, die eingesetzten Kanäle, Systeme und Tools sowie allfällige Leistungsziele, Kapazitäten, Termine oder sonstige projektspezifische Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Angebot, Auftragsformular oder einer sonstigen individuellen schriftlichen Vereinbarung.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet der Anbieter die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, vertrieblichen, technischen oder marketingbezogenen Erfolg.
Insbesondere besteht keine Garantie hinsichtlich Anzahl oder Qualität von Antworten, qualifizierten Leads, vereinbarten oder wahrgenommenen Terminen, Verkaufschancen, Vertragsabschlüssen oder Umsätzen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Inhalte, Daten, Zugänge, Freigaben und sonstigen Voraussetzungen zur Verfügung, die für die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Bei Managed Pre-Sales und vertriebsbezogenen Dienstleistungen umfasst dies, soweit für den jeweiligen Auftrag relevant, insbesondere:
- ausreichende und geeignete Lead- bzw. Prospect-Daten und Kampagnenkapazitäten,
- Informationen zum Ideal Customer Profile (ICP), zu Zielgruppen, Angeboten und Qualifikationskriterien,
- vereinbarte Messaging-, Kommunikations- und Brand-Guidelines,
- erforderliche Zugänge und Berechtigungen zu E-Mail-Konten, LinkedIn-Accounts, CRM-Systemen, Kalendern und sonstigen eingesetzten Plattformen und Tools,
- aktuelle und korrekte Informationen zu Verfügbarkeiten, Angeboten, Preisen und sonstigen für die Kommunikation mit Interessenten relevanten Umständen,
- erforderliche Entscheidungen, Freigaben und Rückmeldungen innerhalb angemessener Frist.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Daten richtig, vollständig und aktuell sind und dass er zur Bereitstellung und Nutzung der überlassenen Inhalte, Daten, Accounts und Zugänge im erforderlichen Umfang berechtigt ist.
Der Kunde stellt sicher, dass seine für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontakt-, Unternehmens-, Rechnungs- und Zustellinformationen aktuell und korrekt sind und informiert den Anbieter über relevante Änderungen ohne unangemessene Verzögerung.
Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Minderleistungen, die auf verspätete, unvollständige, unrichtige oder unterlassene Mitwirkung des Kunden, unzureichende oder ungeeignete Lead-Daten, fehlende Kampagnenkapazität oder fehlende technische Voraussetzungen zurückzuführen sind, gelten nicht als Pflichtverletzung des Anbieters.
Vereinbarte Termine, Leistungszeiträume oder Leistungsziele verschieben oder verändern sich in angemessenem Umfang, soweit sie hiervon betroffen sind.
Entsteht dem Anbieter aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorgängiger Information des Kunden zusätzlich verrechnet werden, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.
5. Abnahme von Projektleistungen
Soweit die vereinbarte Leistung die Erstellung eines konkreten Werks oder sonstigen abnahmefähigen Ergebnisses umfasst, insbesondere im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Automatisierung oder vergleichbarer Projektleistungen, hat der Kunde das Ergebnis nach Bereitstellung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und wesentliche Mängel unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Bereitstellung keine Mitteilung wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Anbieter den Kunden bei der Bereitstellung auf diese Folge hingewiesen hat.
Eine Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die bereitgestellte Leistung produktiv nutzt, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Wesentliche Mängel sind solche, welche die vereinbarte Hauptfunktion erheblich beeinträchtigen und objektiv reproduzierbar sind. Subjektive Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Gestaltung, Geschmack oder Darstellung, stellen keinen wesentlichen Mangel dar, sofern die vereinbarten Vorgaben eingehalten wurden.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Anbieter erhält bei berechtigten Mängeln zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
Websites werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuelle, marktübliche Browser und Endgeräte optimiert. Eine Kompatibilität mit veralteten Browser-Versionen, nicht marktüblichen Systemen oder speziellen Endgeräten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Grafik- und Druckarbeiten ist der Kunde verpflichtet, Druckdaten, Korrekturabzüge und Kontrollunterlagen vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen. Mit der Druckfreigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die freigegebenen Inhalte und Gestaltungen. Für Fehler, die bei ordnungsgemässer Prüfung vor der Freigabe erkennbar gewesen wären, haftet der Anbieter nach erfolgter Freigabe nicht.
Laufende Dienstleistungen, insbesondere Managed Pre-Sales, Vertriebsunterstützung, Hosting, Wartung, Support sowie laufende technische oder operative Leistungen, unterliegen keiner Abnahme, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Drittanbieter, Plattformen und technische Leistungen
Soweit der Anbieter für die Erbringung seiner Leistungen Drittanbieter, Plattformen, Software, Schnittstellen, Hosting-, Domain-, Cloud- oder sonstige technische Dienste einsetzt oder Leistungen über solche Systeme erbringt, gelten ergänzend die technischen Voraussetzungen und Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter.
Dies betrifft insbesondere CRM-Systeme, E-Mail- und Kommunikationsdienste, berufliche Netzwerke, Outreach- und Sales-Tools, Automatisierungsplattformen, Kalenderdienste, Cloud-Dienste, Hosting-Anbieter, Domain-Registrare und vergleichbare Systeme.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Verfügbarkeit, Funktionsumfang und technische Rahmenbedingungen solcher Drittanbieter teilweise ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Anbieters liegen.
Der Anbieter haftet daher, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Leistungseinschränkungen oder Verzögerungen, die durch Ausfälle, Störungen, Wartungsarbeiten, API-Änderungen, Funktionsänderungen, Rate Limits, Account-Einschränkungen oder sonstige Änderungen bei Drittanbietern verursacht werden und vom Anbieter nicht zu vertreten sind.
Der Anbieter wird bei solchen Beeinträchtigungen angemessene und zumutbare Massnahmen ergreifen, um deren Auswirkungen auf die vereinbarten Leistungen möglichst gering zu halten.
Eine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit von Drittanbieter-Systemen oder technischer Infrastruktur wird nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein bestimmtes Service Level vereinbart wurde.
Soweit der Anbieter im Rahmen der vereinbarten Leistungen geeignete Drittanbieter selbst auswählt, ist er berechtigt, diese bei sachlichem Bedarf zu ersetzen, sofern dadurch die vereinbarte Leistung für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
6.1 Hosting und Domains
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit von Hosting- und Domainleistungen zwölf (12) Monate.
Nach Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode verlängert sich die Leistung jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern sie nicht spätestens dreissig (30) Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich oder elektronisch gekündigt wird.
Die allgemeinen Kündigungsregelungen gemäss Ziff. 9 gelten für Hosting- und Domainleistungen nur, soweit in dieser Ziffer oder in einer individuellen Vereinbarung keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Soweit Domains im Auftrag des Kunden registriert oder verwaltet werden, gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle oder des eingesetzten Registrars. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität der für die Registrierung erforderlichen Angaben verantwortlich.
Nach Beendigung entsprechender technischer Leistungen unterstützt der Anbieter den Kunden auf Wunsch in angemessenem Umfang bei der Übertragung von Domains, Hosting oder sonstiger technischer Infrastruktur. Ein hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann verrechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nach Beendigung von Hosting- oder vergleichbaren technischen Leistungen ist der Anbieter berechtigt, die betreffenden Dienste und Zugänge nach angemessener Frist zu deaktivieren.
Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich eine Datensicherung oder Aufbewahrung durch den Anbieter vereinbart wurde.
Eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht des Anbieters besteht nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
7. Kommunikation und Handeln für den Kunden
Soweit dies Bestandteil der vereinbarten Leistungen ist, ermächtigt der Kunde den Anbieter, im vereinbarten Umfang über die vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Accounts, Systeme und Kommunikationskanäle für den Kunden zu handeln und zu kommunizieren.
Dies kann insbesondere die Bearbeitung und Beantwortung eingehender Nachrichten, die Kontaktaufnahme mit Interessenten, die Durchführung von Follow-ups, die Qualifizierung von Leads und Interessenten, die Koordination und Vereinbarung von Terminen sowie die Dokumentation entsprechender Aktivitäten in den eingesetzten Systemen umfassen.
Der Anbieter orientiert sich dabei an den mit dem Kunden vereinbarten Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Zielgruppen, Qualifikationskriterien, Messaging, Tonalität, Angeboten, Terminierung und Eskalationsregeln.
Innerhalb dieses vereinbarten Rahmens ist der Anbieter berechtigt, operative Entscheidungen selbstständig zu treffen, soweit dies für die laufende Leistungserbringung erforderlich ist.
Der Anbieter ist ohne ausdrückliche entsprechende Ermächtigung nicht berechtigt, im Namen des Kunden rechtsverbindliche Angebote abzugeben, Verträge abzuschliessen, Preise oder sonstige wesentliche Vertragsbedingungen verbindlich zuzusagen oder anderweitige rechtsgeschäftliche Verpflichtungen für den Kunden einzugehen.
Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Änderungen, die für die Kommunikation mit Interessenten oder die Durchführung der vereinbarten Leistungen relevant sind. Dies betrifft insbesondere Änderungen von Angeboten, Preisen, Verfügbarkeiten, Zielgruppen, Qualifikationskriterien, Kommunikationsvorgaben oder internen Zuständigkeiten.
Der Anbieter ist berechtigt, unklare, aussergewöhnliche oder ausserhalb des vereinbarten Handlungsrahmens liegende Anfragen an den Kunden zu eskalieren oder deren Bearbeitung bis zur Klärung zurückzustellen.
7.1 Zulässige Nutzung und Compliance
Der Kunde darf den Anbieter nicht anweisen oder dessen Leistungen dazu verwenden, rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, missbräuchliche oder sonst unzulässige Kommunikations- oder Geschäftspraktiken durchzuführen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm vorgegebenen Kampagnen, Angebote, Zielgruppen, Inhalte und Kommunikationsgrundlagen im vorgesehenen Einsatz rechtmässig verwendet werden dürfen.
Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Kontakte, Kommunikationsmassnahmen oder sonstige Handlungen abzulehnen, auszusetzen oder zur Klärung an den Kunden zu eskalieren, wenn begründete Zweifel an deren Rechtmässigkeit oder Zulässigkeit bestehen.
Widersprüche, Opt-outs oder vergleichbare eindeutige Ablehnungen von Empfängern sind im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zu berücksichtigen.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Auftragsformular, Vertrag oder einer sonstigen individuellen schriftlichen Vereinbarung.
Leistungen können insbesondere als einmalige Projektvergütung, laufende monatliche Vergütung, nutzungs- oder leistungsabhängige Vergütung oder als Kombination verschiedener Vergütungsmodelle vereinbart werden.
Laufende Dienstleistungen, insbesondere Managed Pre-Sales, Hosting, Wartung, Support und vergleichbare Managed Services, werden für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Einmalige Projektleistungen werden gemäss dem im jeweiligen Angebot vereinbarten Zahlungsplan in Rechnung gestellt. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist die Vergütung mit Rechnungsstellung fällig.
Variable oder erfolgsabhängige Vergütungen, insbesondere Vergütungen für vereinbarte Termine, Verkaufschancen, vermittelte Geschäfte oder andere definierte Ergebnisse, werden nur geschuldet, wenn und soweit eine solche Vergütung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Voraussetzungen für deren Entstehung und Berechnung richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder in der individuellen Vereinbarung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Fehlt eine ausdrückliche Zahlungsfrist, beträgt diese zehn (10) Kalendertage ab Rechnungsdatum.
Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, exklusive gesetzlich geschuldeter Steuern, Abgaben, Drittanbietergebühren und Auslagen.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach angemessener Mahnung berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Beträge vorübergehend auszusetzen.
Die Zahlungspflicht des Kunden sowie vereinbarte laufende Vergütungen bleiben hiervon unberührt, soweit die Leistungsaussetzung durch den Zahlungsverzug des Kunden verursacht wurde.
Angemessene und nachweisbare Kosten, die dem Anbieter aufgrund des Zahlungsverzugs entstehen, können dem Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Soweit zusätzliche Leistungen, Mehraufwand oder sonstige Arbeiten nicht bereits durch eine individuelle Vergütungsvereinbarung abgedeckt sind, werden diese nach effektivem Zeitaufwand zu einem Standardsatz von CHF 120 pro Stunde verrechnet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein anderer Stundensatz vereinbart wurde.
9. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrags sowie allfällige Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot, Auftragsformular, Vertrag oder einer sonstigen individuellen schriftlichen Vereinbarung.
Soweit für eine laufende Dienstleistung keine abweichende Regelung vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von dreissig (30) Tagen schriftlich oder elektronisch gekündigt werden.
Für Hosting- und Domainleistungen gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen gemäss Ziff. 6.1.
Vereinbarte Mindestlaufzeiten bleiben von der ordentlichen Kündigung unberührt. Eine ordentliche Kündigung während einer Mindestlaufzeit wird auf deren Ende wirksam, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt und die Pflichtverletzung trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, sofern eine Behebung möglich und zumutbar ist.
Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich zu kündigen oder die betroffenen Leistungen auszusetzen, wenn die Fortführung der Leistungserbringung aufgrund rechtswidriger, irreführender, missbräuchlicher oder sonst unzumutbarer Vorgaben oder Handlungen des Kunden nicht zugemutet werden kann.
Die Beendigung des Vertrags berührt bis zum Beendigungszeitpunkt entstandene Zahlungsansprüche sowie solche Ansprüche nicht, die aufgrund einer individuellen Vereinbarung erst nach Vertragsende fällig werden.
Nach Vertragsende werden laufende operative Tätigkeiten zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt eingestellt.
Soweit erforderlich und vereinbart, unterstützt der Anbieter den Kunden in angemessenem Umfang bei einer geordneten Übergabe. Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehender Übergabe- oder Migrationsaufwand kann zusätzlich verrechnet werden.
10. Änderungen des Leistungsumfangs und Zusatzleistungen
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftragsformular, Vertrag oder einer sonstigen individuellen schriftlichen Vereinbarung.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der gegenseitigen Abstimmung und können zu einer Anpassung der Vergütung, Kapazität, Leistungszeiträume oder sonstigen Vertragsbedingungen führen.
Als Erweiterung des Leistungsumfangs gelten insbesondere zusätzliche oder wesentlich erhöhte:
- Kommunikationskanäle,
- Accounts, Sender oder Nutzerprofile,
- Kampagnen, Zielgruppen oder Ideal Customer Profiles (ICP),
- Lead-, Nachrichten-, Konversations- oder Follow-up-Volumen,
- Sprachen oder Märkte,
- Reporting-, CRM- oder Dokumentationsanforderungen,
- Roundtable-, Event- oder vergleichbare operative Leistungen,
- Workflows, Automatisierungen, Integrationen oder technische Anforderungen,
- Abstimmungs-, Support- oder sonstige operative Aufwände.
Erkennt der Anbieter, dass eine gewünschte Änderung oder ein dauerhaft erhöhtes Volumen den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich überschreitet, informiert er den Kunden und unterbreitet bei Bedarf eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs oder der Vergütung.
Zusätzliche Leistungen werden erst nach Zustimmung des Kunden zur entsprechenden Erweiterung erbracht, soweit nicht aufgrund der laufenden Zusammenarbeit eine kurzfristige Leistungserbringung erforderlich ist und eine vorgängige Zustimmung vernünftigerweise nicht eingeholt werden kann.
In diesem Fall informiert der Anbieter den Kunden so bald wie möglich über den entstandenen oder zu erwartenden Mehraufwand.
Kosten für zusätzliche Software, Lizenzen, Daten, Credits, Drittanbieter-Tools oder sonstige externe Leistungen, die aufgrund einer vom Kunden gewünschten Erweiterung oder Änderung erforderlich werden, sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Geringfügige Anpassungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, die keinen wesentlichen zusätzlichen Aufwand verursachen, gelten nicht als Änderung des Leistungsumfangs.
11. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
11.1 Materialien und Daten des Kunden
Sämtliche vom Kunden bereitgestellten oder dem Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung zugänglich gemachten Marken, Logos, Inhalte, Angebote, Kunden- und Prospect-Daten, Leadlisten, CRM-Daten, Geschäftsdokumente und sonstigen Materialien des Kunden verbleiben im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft des Kunden oder des jeweiligen Rechteinhabers.
Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer und im Umfang der vereinbarten Leistungserbringung die erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Materialien ein.
11.2 Geistiges Eigentum des Anbieters
Sämtliche vom Anbieter unabhängig entwickelten oder verwendeten Systeme, Workflows, Automatisierungen, Templates, Scripts, Prompts, Prompt-Bibliotheken, Skills, Agenten, Agent-Instruktionen, Konfigurationen, Logiken, Methoden, Prozesse, Konzepte, Frameworks, Know-how, Tools und sonstigen Arbeitsmittel bleiben geistiges Eigentum des Anbieters, unabhängig davon, ob sie bereits vor Beginn der Zusammenarbeit bestanden oder im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt, weiterentwickelt, konfiguriert oder angepasst wurden.
Dies gilt insbesondere auch für interne technische und operative Systeme zur Automatisierung, Datenverarbeitung, Recherche, Qualifizierung, Kommunikation, Entscheidungsunterstützung, Dokumentation und Durchführung der vereinbarten Leistungen.
Die Beauftragung des Anbieters oder Vergütung seiner Dienstleistungen führt nicht zu einer Übertragung dieser Rechte auf den Kunden.
11.3 Arbeitsergebnisse und Deliverables
Soweit im Rahmen der vereinbarten Leistungen konkrete Arbeitsergebnisse für den Kunden erstellt und übergeben werden, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung das für den vereinbarten Zweck erforderliche Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
In Arbeitsergebnissen enthaltene oder ihnen zugrunde liegende Bestandteile des geistigen Eigentums des Anbieters gemäss Ziff. 11.2 bleiben davon unberührt.
11.4 Kundenspezifische Entwicklungen
Werden im Auftrag des Kunden individuelle Websites, Designs, Automatisierungen, Integrationen, Workflows oder sonstige technische oder kreative Ergebnisse entwickelt, richtet sich der Umfang der übertragenen Nutzungsrechte nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung werden insbesondere keine ausschliesslichen Rechte, Eigentumsrechte an zugrunde liegenden Systemen oder Methoden oder Rechte an wiederverwendbaren Bestandteilen des Anbieters übertragen.
11.5 Weiterverwendung von Know-how
Der Anbieter bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Erfahrungen, Methoden, Prozesse, technische Lösungsansätze und nicht kundenspezifische Bestandteile, die im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt, verbessert oder angewendet werden, für andere Kunden und eigene Zwecke weiterzuverwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen oder geschützten Materialien des Kunden offengelegt oder verwendet werden.
11.6 Rechte Dritter
Soweit Arbeitsergebnisse Bestandteile, Software, Schriftarten, Bilder, Daten, Plugins, Libraries, Templates oder sonstige Materialien Dritter enthalten, gelten hierfür ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.
12. Vertraulichkeit
12.1 Vertrauliche Informationen
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zugänglich werdenden nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für die Durchführung der vereinbarten Leistungen zu verwenden.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kunden- und Prospect-Daten, Leadlisten, CRM-Daten, Kommunikationsinhalte, Zugangsdaten, Preise und Konditionen, Angebote, interne Dokumente, Strategien, Sales- und Marketingmaterialien, technische Informationen, Prozesse sowie sonstige als vertraulich erkennbare oder bezeichnete Informationen.
12.2 Vertrauliche Informationen des Anbieters
Zu den vertraulichen Informationen des Anbieters zählen insbesondere auch dessen nicht öffentliche Systeme, Workflows, Automatisierungen, Templates, Scripts, Prompts, Prompt-Bibliotheken, Skills, Agenten, Agent-Instruktionen, Konfigurationen, Logiken, Methoden, Prozesse, Konzepte, Frameworks, technische Architekturen, Know-how und sonstige interne Arbeitsmittel.
Die Regelungen zu geistigem Eigentum und Nutzungsrechten gemäss Ziff. 11 bleiben hiervon unberührt.
12.3 Schutz und Zugriff
Die Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder Offenlegung.
Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitenden, Beauftragten, Unterauftragnehmern oder sonstigen Hilfspersonen zugänglich gemacht werden, die diese Informationen für die Durchführung der vereinbarten Leistungen benötigen und ihrerseits zu einer angemessenen Vertraulichkeit verpflichtet sind.
12.4 Zulässige Offenlegung
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder später ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmässig bekannt waren,
- von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmässig offengelegt wurden,
- von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden oder
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.
Soweit rechtlich zulässig, informiert die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vor einer solchen Offenlegung.
12.5 Zugangsdaten und sensible Informationen
Zugangsdaten, Passwörter, API-Schlüssel, Authentifizierungsinformationen und vergleichbare sicherheitsrelevante Informationen sind besonders sorgfältig zu behandeln und dürfen ausschliesslich im für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlichen Umfang verwendet werden.
Der Anbieter ist berechtigt, für die sichere Durchführung der Leistungen geeignete Passwortmanager, Authentifizierungs-, Automatisierungs-, Cloud- oder sonstige technische Systeme einzusetzen, soweit dies mit den anwendbaren Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen vereinbar ist.
12.6 Rückgabe und Löschung
Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf angemessene Aufforderung zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Dokumentations- oder Nachweisinteressen oder technischen Sicherungskopien einer sofortigen Löschung entgegenstehen.
Die Verpflichtung zur Rückgabe oder Löschung erstreckt sich nicht auf eigene Systeme, Methoden, Arbeitsmittel oder sonstiges geistiges Eigentum des Anbieters gemäss Ziff. 11.
12.7 Fortgeltung
Die Verpflichtungen aus dieser Ziffer gelten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort, solange und soweit die betreffenden Informationen nicht rechtmässig öffentlich bekannt geworden sind.
13. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
13.1 Einhaltung des Datenschutzrechts
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur im Umfang, wie dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich oder anderweitig rechtlich zulässig ist.
13.2 Verantwortlichkeit des Kunden
Soweit der Kunde dem Anbieter personenbezogene Daten, insbesondere Kunden-, Lead-, Prospect-, Mitarbeiter- oder Kontaktdaten, zur Verfügung stellt oder dem Anbieter Zugriff auf entsprechende Daten in CRM-, E-Mail-, Kommunikations-, Kalender- oder sonstigen Systemen gewährt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Erhebung, Bereitstellung und beabsichtigte Verarbeitung dieser Daten im Rahmen der vereinbarten Leistungen rechtmässig erfolgt.
Dies gilt insbesondere für die vom Kunden bereitgestellten Lead- und Prospect-Daten, Zielgruppen, Kontaktlisten und sonstigen personenbezogenen Informationen.
13.3 Verarbeitung im Auftrag des Kunden
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschliesslich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden verarbeitet und nach anwendbarem Datenschutzrecht eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung bzw. Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schliessen die Parteien eine entsprechende separate Vereinbarung ab.
Diese kann insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten, Weisungsrechte, technische und organisatorische Massnahmen, Unterauftragnehmer sowie Rückgabe und Löschung von Daten regeln.
13.4 Eigene Datenverarbeitung des Anbieters
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere zur Vertragsverwaltung, Rechnungsstellung, Kommunikation mit dem Kunden, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen, erfolgt diese Verarbeitung in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit nach Massgabe des anwendbaren Rechts und der Datenschutzerklärung des Anbieters.
13.5 Einsatz von Dienstleistern und Unterauftragnehmern
Der Anbieter ist berechtigt, für die Erbringung seiner Leistungen geeignete Dienstleister und Unterauftragnehmer einzusetzen, insbesondere Anbieter von CRM-, Kommunikations-, Automatisierungs-, Cloud-, Hosting-, Analyse-, Datenverarbeitungs- und sonstigen technischen Diensten.
Soweit solche Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, stellt der Anbieter im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Anforderungen sicher, dass angemessene datenschutzrechtliche Vereinbarungen und Schutzmassnahmen bestehen.
13.6 Datenbearbeitung im Ausland
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der vereinbarten Leistungen je nach eingesetzten Systemen und Dienstleistern personenbezogene Daten auch ausserhalb der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden können.
Der Anbieter stellt, soweit gesetzlich erforderlich und soweit die Auswahl oder Beauftragung des betreffenden Dienstleisters in seinem Verantwortungsbereich liegt, angemessene Garantien für solche Datenübermittlungen sicher.
13.7 Technische und organisatorische Massnahmen
Der Anbieter trifft unter Berücksichtigung der Art der verarbeiteten Daten, des Verarbeitungszwecks und der damit verbundenen Risiken angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Veränderung, Missbrauch oder unrechtmässiger Offenlegung.
13.8 Datenschutzverletzungen
Soweit der Anbieter im Rahmen einer Auftragsbearbeitung Kenntnis von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erhält, die personenbezogene Daten des Kunden betrifft, informiert er den Kunden ohne unangemessene Verzögerung, soweit dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist.
Die Parteien unterstützen sich im erforderlichen und angemessenen Umfang bei der Erfüllung gesetzlicher Informations-, Auskunfts- und Meldepflichten.
13.9 Datenschutzerklärung
Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters.
14. Haftung und Haftungsbeschränkung
14.1 Allgemeine Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung seiner vertraglichen Pflichten verursacht werden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
14.2 Keine Haftung für wirtschaftliche oder vertriebliche Ergebnisse
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt der Anbieter keine Gewähr oder Haftung für das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher, vertrieblicher, technischer oder marketingbezogener Ergebnisse.
Insbesondere haftet der Anbieter nicht für:
- eine bestimmte Anzahl oder Quote von Antworten, qualifizierten Leads oder vereinbarten Terminen,
- das Erscheinen oder Nichterscheinen von Interessenten zu vereinbarten Terminen,
- das Zustandekommen von Verkaufschancen, Vertragsabschlüssen oder Umsätzen,
- die Dauer von Verkaufszyklen oder Entscheidungen von Interessenten,
- Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder dessen Mitarbeitenden nach der Übergabe eines Leads oder Interessenten an den Vertrieb.
14.3 Verhalten und Entscheidungen Dritter
Der Anbieter haftet nicht für Handlungen, Entscheidungen, Angaben oder Unterlassungen von Leads, Interessenten, Kunden des Kunden oder sonstigen Dritten, soweit diese ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
Dies gilt insbesondere für Terminabsagen, Nichterscheinen, falsche oder unvollständige Angaben, Änderungen der Kaufabsicht sowie Entscheidungen über die Aufnahme, Fortführung oder Beendigung von Geschäftsbeziehungen.
14.4 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten und Vorgaben
Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Ansprüche, die auf unrichtigen, unvollständigen, veralteten oder rechtswidrig bereitgestellten Informationen, Daten, Inhalten, Leadlisten, Angeboten, Vorgaben oder Weisungen des Kunden beruhen, sofern der Anbieter deren Fehlerhaftigkeit oder Rechtswidrigkeit nicht kannte und vernünftigerweise nicht erkennen musste.
Die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäss Ziff. 4 bleiben vorbehalten.
14.5 Drittanbieter und technische Systeme
Für Ausfälle, Störungen, Einschränkungen oder Änderungen von Drittanbieter-Systemen und technischen Diensten gelten die Bestimmungen gemäss Ziff. 6.
Der Anbieter haftet insbesondere nicht für daraus entstehende Beeinträchtigungen, soweit diese ausserhalb seines Verantwortungs- und Einflussbereichs liegen und vom Anbieter nicht zu vertreten sind.
14.6 Indirekte Schäden und Folgeschäden
Soweit gesetzlich zulässig und soweit kein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäss Ziff. 14.1 vorliegt, ist die Haftung des Anbieters für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Umsatz- oder Datenverluste sowie Reputationsschäden, ausgeschlossen.
14.7 Haftungsobergrenze
Soweit gesetzlich zulässig und soweit kein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäss Ziff. 14.1 vorliegt, ist die Gesamthaftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis, unabhängig vom Rechtsgrund, der Höhe nach auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde dem Anbieter in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses im Rahmen des betreffenden Vertragsverhältnisses tatsächlich bezahlt hat.
Besteht das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses seit weniger als zwölf (12) Monaten, ist die Haftung entsprechend auf die bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich bezahlte Vergütung begrenzt.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.
14.8 Schadensminderung
Die Parteien sind verpflichtet, im Schadenfall angemessene und zumutbare Massnahmen zu ergreifen, um den Eintritt weiterer Schäden zu verhindern oder deren Umfang zu begrenzen.
15. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
15.1 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die verspätete oder unterbliebene Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese durch Ereignisse oder Umstände verursacht wird, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert oder überwunden werden können.
Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse und Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien oder Pandemien, Krieg, Terrorismus, öffentliche Unruhen, behördliche Massnahmen, Streiks oder sonstige erhebliche Arbeitsunterbrechungen, Strom- oder Internetausfälle, erhebliche Ausfälle oder Beschädigungen betriebsnotwendiger technischer Infrastruktur sowie vergleichbare aussergewöhnliche Ereignisse.
15.2 Drittanbieter und Plattformen
Soweit ein Leistungshindernis auf Ausfälle, Störungen, Einschränkungen oder Änderungen von Drittanbieter-Systemen, Plattformen oder technischen Diensten zurückzuführen ist, gelten ergänzend die Bestimmungen gemäss Ziff. 6.
15.3 Informations- und Schadensminderungspflicht
Die betroffene Partei informiert die andere Partei über ein wesentliches Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Auswirkungen, sobald dies unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise möglich ist.
Sie ergreift angemessene und zumutbare Massnahmen, um die Auswirkungen des Leistungshindernisses möglichst gering zu halten und die vereinbarte Leistungserbringung so bald wie vernünftigerweise möglich wieder aufzunehmen.
15.4 Auswirkungen auf Leistungsfristen und Leistungsziele
Soweit die Erbringung der vereinbarten Leistungen aufgrund eines Ereignisses gemäss dieser Ziffer vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, verlängern sich betroffene Leistungsfristen und Leistungszeiträume in angemessenem Umfang.
Während der Dauer des Leistungshindernisses besteht keine Haftung für dadurch verursachte Verzögerungen, Leistungsausfälle oder das Nichterreichen betroffener Leistungsziele, soweit das Leistungshindernis von der betroffenen Partei nicht zu vertreten ist.
15.5 Länger andauernde Leistungshindernisse
Dauert ein wesentliches Leistungshindernis länger als dreissig (30) aufeinanderfolgende Kalendertage an und ist eine Fortsetzung des Vertrags für eine Partei dadurch nicht mehr zumutbar, können beide Parteien die unmittelbar betroffenen Leistungen schriftlich oder elektronisch ausserordentlich beenden.
Bis zum Eintritt des Leistungshindernisses ordnungsgemäss erbrachte Leistungen und bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
16. Mitarbeitende, Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen und technische Hilfsmittel
16.1 Einsatz von Mitarbeitenden und Dritten
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eigene Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Subunternehmer sowie sonstige geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
16.2 Einsatz von Automatisierung und künstlicher Intelligenz
Der Anbieter ist berechtigt, zur Unterstützung der Leistungserbringung geeignete technische Hilfsmittel, Software, Automatisierungen sowie Systeme und Anwendungen auf Basis künstlicher Intelligenz (AI) einzusetzen.
Dies kann insbesondere die Unterstützung bei Recherche, Datenverarbeitung, Qualifizierung, Analyse, Dokumentation, Vorbereitung und Formulierung von Kommunikation, Workflow-Ausführung sowie sonstigen operativen Tätigkeiten umfassen.
Der Einsatz solcher Systeme ändert nichts an der Verantwortung des Anbieters für die vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Soweit personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen verarbeitet werden, gelten ergänzend die Bestimmungen gemäss Ziff. 12 und 13.
16.3 Verantwortung des Anbieters
Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich, soweit gesetzlich oder vertraglich nichts Abweichendes vorgesehen ist.
16.4 Zugriff auf Kundensysteme und vertrauliche Informationen
Soweit eingesetzte Personen, Unternehmen oder technische Systeme für die Leistungserbringung Zugriff auf Accounts, Systeme, personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen des Kunden benötigen, beschränkt der Anbieter diesen Zugriff auf den für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlichen Umfang und trifft angemessene Massnahmen zum Schutz dieser Informationen.
Für Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen stellt der Anbieter eine angemessene Verpflichtung zu Vertraulichkeit und Datenschutz sicher.
Die Bestimmungen gemäss Ziff. 12 und 13 bleiben vorbehalten.
16.5 Operative Organisation
Die Auswahl, Einteilung und interne Organisation der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen, Systeme und Arbeitsmittel obliegt dem Anbieter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder eine bestimmte Person als wesentlicher Bestandteil der vereinbarten Leistung festgelegt wurde.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Form, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Formerfordernisse.
17.2 Elektronische Kommunikation
Soweit diese AGB oder eine individuelle Vereinbarung Schriftlichkeit oder schriftliche Mitteilung vorsehen, genügt, soweit gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart wurde, auch eine nachvollziehbare elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail oder über ein von den Parteien für die Zusammenarbeit verwendetes Kommunikations- oder Vertragssystem.
17.3 Übertragung des Vertrags
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorgängige Zustimmung des Anbieters nicht vollständig oder teilweise auf Dritte übertragen.
Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis oder einzelne Rechte und Pflichten daraus im Rahmen einer Umstrukturierung, Rechtsnachfolge, Übertragung des Geschäftsbetriebs oder vergleichbaren unternehmerischen Veränderung auf ein verbundenes oder übernehmendes Unternehmen zu übertragen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
17.4 Rangfolge der Vertragsunterlagen
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsunterlagen gehen individuelle schriftliche Vereinbarungen, Verträge, Auftragsformulare oder Angebote diesen AGB vor.
Spezifischere Vereinbarungen gehen allgemeineren Regelungen vor.
17.5 Kein Verzicht durch Nichtausübung
Die unterlassene oder verspätete Ausübung eines vertraglichen Rechts durch eine Partei gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
17.6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit rechtlich zulässig, durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Entsprechendes gilt für allfällige Regelungslücken.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Anwendbares Recht
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Kunden sowie auf diese AGB findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
18.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist Zürich, Schweiz, sofern gesetzlich zulässig.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung des Anbieters.